Das Reisen mit einer Einweg-E-Zigarette kann knifflig sein. Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise – viele fragen sich: Darf ich eine Einweg-E-Zigarette im aufgegebenen Gepäck mitnehmen?
Die kurze Antwort: Nein, Sie sollten niemals eine Einweg-E-Zigarette im aufgegebenen Gepäck mitnehmen. Fluggesellschaften und Luftfahrtbehörden weltweit verbieten dies strikt, vor allem, weil Einweg-E-Zigaretten Lithium-Ionen-Akkus enthalten, die eine ernsthafte Brandgefahr darstellen. Das Mitführen einer Einweg-E-Zigarette im aufgegebenen Gepäck kann zu Beschlagnahmung, Bußgeldern, Verspätungen oder schlimmer noch zu einem gefährlichen Zwischenfall während des Fluges führen.
Dieser Blogbeitrag erklärt, was passiert, wenn Sie es trotzdem tun, warum Fluggesellschaften diese Regeln haben und wie Sie sicher und legal mit Ihrer E-Zigarette reisen können.
1. Warum Einweg-E-Zigaretten nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind
Lithium-Akkus stellen eine Brandgefahr dar
Jede Einweg-E-Zigarette enthält einen kleinen Lithium-Ionen-Akku. Diese Akkus sind leicht und leistungsstark, können aber auch Brände verursachen, wenn sie beschädigt werden oder Druckschwankungen ausgesetzt sind.
- Im Frachtraum eines Flugzeugs gibt es niemanden, der die einzelnen Gepäckstücke überwacht. Wenn ein E-Zigaretten-Akku überhitzt oder explodiert, kann er das umliegende Gepäck in Brand setzen.
- Laut der Federal Aviation Administration (FAA) sind Lithiumbatterien eine der häufigsten Ursachen für Brände an Bord.
Deshalb verlangen Fluggesellschaften, dass alle Lithiumbatterien – ob in Laptops, Powerbanks oder E-Zigaretten – nur im Handgepäck mitgeführt werden, damit Flugbegleiter im Notfall schnell reagieren können.
Risiken durch Nikotin und E-Liquid
Neben dem Akku enthalten auch Einweg-E-Zigaretten Nikotin oder E-Liquid. Wenn das Gerät unter dem Kabinendruck reißt oder undicht wird, können giftige Chemikalien freigesetzt werden. In einem Frachtraum mit dicht gepacktem Gepäck ist die Reinigung nahezu unmöglich.
Internationale Flugverkehrsregeln
Es handelt sich nicht nur um eine US-amerikanische Regel. Organisationen wie die International Air Transport Association (IATA) verbieten E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck. Fluggesellschaften weltweit folgen diesem Standard.
2. Was passiert, wenn Sie trotzdem eine E-Zigarette im aufgegebenen Gepäck mitführen?
Angenommen, Sie packen trotz der Vorschriften eine Einweg-E-Zigarette in Ihr aufgegebenes Gepäck. Folgendes könnte passieren:
- Die Flughafensicherheit könnte sie beschlagnahmen.
Bei der Kontrolle Ihres Gepäcks könnte die TSA oder eine vergleichbare Sicherheitsbehörde die E-Zigarette entdecken. In den meisten Fällen wird sie entfernt. Sie erhalten sie nicht zurück, und Ihr Gepäck könnte sich verspäten.
- Ihr Gepäck könnte verspätet oder abgelehnt werden.
Wenn die Sicherheitskontrolle eine verbotene E-Zigarette im Gepäck findet, wird Ihr Gepäck möglicherweise zur Kontrolle beiseite gelegt. Dies kann zu Verzögerungen führen – und in manchen Fällen schafft es Ihr Gepäck möglicherweise nicht in den Flug.
- Es drohen Ihnen Bußgelder oder Strafen.
Die meisten Reisenden kommen mit dem Verlust der E-Zigarette davon, wiederholte oder vorsätzliche Verstöße können jedoch zu Bußgeldern führen. In den USA ist die FAA befugt, bei Verstößen zivilrechtliche Sanktionen zu verhängen.
- Der schlimmste Fall: Brandgefahr
Wenn Ihr E-Zigaretten-Gerät die Sicherheitskontrolle passiert und im Frachtraum landet, besteht ein geringes, aber reales Risiko, dass es während des Fluges überhitzt und einen Brand auslöst. Brände im Frachtraum von Flugzeugen sind extrem gefährlich und wurden bereits mit Flugunfällen in Verbindung gebracht.
3. Aussagen der TSA und der Fluggesellschaften
Laut der TSA-Website:
- E-Zigaretten, E-Zigaretten und Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
- Sie sind im aufgegebenen Gepäck unter keinen Umständen erlaubt.
Die Fluggesellschaften haben außerdem eigene Richtlinien:
- Delta, United und American Airlines (USA) – E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck sind strengstens verboten.
- British Airways (Großbritannien) – Erlaubt sie nur im Handgepäck, nicht im aufgegebenen Gepäck.
- Singapore Airlines und Qantas (Asien-Pazifik) – Gleiche Regel: Im Handgepäck erlaubt, im aufgegebenen Gepäck verboten.
Egal, wohin Sie fliegen, die Regel ist immer gleich: Nur Handgepäck.
4. Sicheres Reisen mit Einweg-Vape
Wenn Sie Ihre E-Zigarette mitnehmen möchten, beachten Sie folgende Schritte:
Im Handgepäck mitführen
- Nehmen Sie Ihre Einweg-E-Zigarette immer in Ihre persönliche Tasche oder Ihr Handgepäck. So halten Sie sich an die Vorschriften und vermeiden potenzielle Gefahren.
Wenn möglich ausschalten
- Einige Einweg-Vape-Geräte verfügen über einen automatischen Zugmechanismus, der sich bei Druckänderungen aktivieren kann. Bewahren Sie die E-Zigarette so auf, dass eine versehentliche Aktivierung verhindert wird, z. B. in einer Schutzhülle.
Ordnungsgemäße Aufbewahrung
- Bewahren Sie Ihre E-Zigarette in einer Plastiktüte oder einem Etui auf, um ein Auslaufen zu verhindern.
- Halten Sie sie von Schlüsseln, Münzen oder Metallgegenständen fern, die einen Kurzschluss verursachen könnten.
Beachten Sie die Liquid-Regeln
- Wenn Sie nachfüllbare Geräte oder zusätzliches E-Liquid mitführen, beachten Sie die 3-1-1-Liquid-Regel der TSA:
- Behälter dürfen maximal 100 ml (3,4 Unzen) fassen.
- Alle Liquids müssen in einen einzigen Beutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter passen.
Reisebestimmungen prüfen
- Selbst wenn Sie Ihre E-Zigarette durch die Flughafensicherheit bringen, ist das Dampfen in einigen Ländern (wie Thailand, Singapur und Indien) vollständig verboten. Das Mitführen einer E-Zigarette kann zu Geldstrafen oder Beschlagnahmung führen.
5. Gängige Mythen über das Fliegen mit E-Zigaretten
- Mythos 1: „Klein ist nicht schlimm.“
Selbst die kleinste E-Zigarette enthält eine Lithiumbatterie, die überhitzen kann. Es gibt keine Größenausnahme – wenn sie eine Batterie enthält, muss sie im Handgepäck mitgeführt werden.
- Mythos 2: „Im aufgegebenen Gepäck fällt das nicht auf.“
Moderne Röntgenscanner können Batterien problemlos erkennen. Sicherheitsbeamte sind darauf geschult, sie zu erkennen.
- Mythos 3: „Im aufgegebenen Gepäck ist es sicherer, weil ich es nicht vergesse.“
Tatsächlich ist es viel gefährlicher, weil die Besatzung im Brandfall nicht darauf zugreifen kann.
6. Das größere Problem: Einweg-Vape-Abfälle und Reisen
Einweg-Vape-Geräte stellen Flughäfen und Fluggesellschaften vor besondere Herausforderungen. Millionen von Menschen reisen täglich, und unsachgemäß entsorgte E-Zigaretten landen in den Mülleimern an den Sicherheitskontrollen, was zu Entsorgungsproblemen führt.
Manche Flughäfen haben spezielle Abfallbehälter für E-Zigaretten vor der Sicherheitskontrolle aufgestellt. Wenn Sie an einen Ort reisen, an dem E-Zigaretten verboten sind, entsorgen Sie Ihr Gerät lieber am Flughafen, als im Ausland Geldstrafen zu riskieren.
Was passiert also, wenn Sie ein Einweg-Vape-Gerät im aufgegebenen Gepäck mitführen?
- Im besten Fall: Die Sicherheitskontrolle nimmt es Ihnen ab, und Sie verlieren das Gerät.
- Im mittleren Fall: Ihr Gepäckstück wird verspätet oder markiert, und Sie riskieren Geldstrafen.
- Im schlimmsten Fall: Der Akku des E-Zigaretten-Geräts verursacht während des Fluges einen gefährlichen Brand.
Deshalb verbieten Fluggesellschaften weltweit Einweg-Vape-Geräte im aufgegebenen Gepäck. Packen Sie sie stattdessen immer in Ihr Handgepäck, bewahren Sie sie sicher auf und informieren Sie sich vor dem Flug über die E-Zigaretten-Gesetze Ihres Reiseziels.
Wenn Sie diese Regeln befolgen, vermeiden Sie unnötigen Stress, sorgen für einen sicheren Flug und schützen Ihre E-Zigarette vor der Beschlagnahmung.