In den letzten Jahren hat der Konsum von Einweg-E-Zigaretten (auch „Disposables“ genannt) in Deutschland stark zugenommen – insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese kleinen, bunten, meist fruchtig-aromatisierten Geräte gelten als Einstiegspunkt in den Nikotinkonsum und werfen zunehmend gesundheitliche und gesellschaftliche Fragen auf.


1. Was steckt hinter der Zahl „30.000“?

Zunächst einmal: Die Zahl 30.000 bezieht sich nicht auf regulären Verkauf in lizenzierten Geschäften, sondern auf beschlagnahmte Produkte.

Im Frühjahr 2024 führten Hamburger Behörden, insbesondere das Ordnungsamt, der Zoll und das Verbraucherschutzamt, mehrere koordinierte Razzien in Kiosken, Spätis und Shisha-Shops durch. Dabei wurden über 30.000 Einweg-E-Zigaretten sichergestellt, die illegal verkauft oder nicht ordnungsgemäß deklariert waren.


Warum wurden diese Produkte beschlagnahmt?

Die Einweg-Vapes wurden aus mehreren Gründen eingezogen:

  • Keine Zulassung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

  • Verstoß gegen die deutsche Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)

  • Nicht gemeldete Inhaltsstoffe oder fehlende Sicherheitswarnungen

  • Verkauf an Minderjährige

  • Verwendung verbotener Aromen oder überhöhter Nikotinwerte

Viele dieser Produkte stammten von Marken wie Elf Bar, Lost Mary oder Puff Bar – Marken, die auch auf dem deutschen Markt populär sind, aber nicht immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


2. Wie groß ist der Markt für Einweg-Vapes in Hamburg?

Hamburg ist eine Großstadt mit hoher Bevölkerungsdichte, vielen Touristen und einer lebendigen Shisha- und Vaping-Kultur. Laut aktuellen Schätzungen:

  • Nutzen etwa 10–15 % der jungen Erwachsenen (16–25 Jahre) regelmäßig E-Zigaretten.

  • Einweg-Vapes machen dabei einen erheblichen Teil aus – sie sind günstig, leicht erhältlich und aromatisch.

Eine Beschlagnahme von 30.000 Geräten ist also kein Hinweis auf den Gesamtverkauf, sondern eher ein kleiner Einblick in den illegalen Vertrieb, der sich oftmals in Grauzonen oder durch Missachtung von Vorschriften abspielt.


3. Ein besonderer Fokus: Jugendliche als Zielgruppe

Ein besonders kritischer Punkt: Viele Einweg-E-Zigaretten sind offensichtlich auf Jugendliche ausgerichtet. Bunte Verpackungen, Geschmacksrichtungen wie „Bubblegum“, „Pfirsich-Eis“ oder „Wassermelone-Minze“ und hippe Designs lassen kaum Zweifel daran, dass hier gezielt eine junge Käuferschicht angesprochen wird.

Studienlage:

Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Jahr 2023:

  • Gaben 20 % der 14- bis 17-Jährigen an, schon einmal eine Einweg-E-Zigarette konsumiert zu haben.

  • Flavored Disposables sind dabei die beliebteste Form – deutlich vor klassischen Tabakgeschmäckern.


4. Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Einweg-E-Zigaretten unterliegen dem Tabakerzeugnisgesetz sowie der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV). Das bedeutet u.a.:

  • Maximal 20 mg/ml Nikotin

  • Meldung beim Bundesamt vor Inverkehrbringen

  • Warnhinweise und Inhaltsangaben

  • Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte

  • Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren

Viele der beschlagnahmten Produkte in Hamburg überschritten die zulässige Nikotindosis, enthielten nicht registrierte Chemikalien oder wurden in Umverpackungen ohne Warnhinweise verkauft.

DE026 30000 Puffs Einweg Vape mit LED Display und regulierbarem Luftstrom ATVS Vape


5. Was passiert mit den sichergestellten Vapes?

Die 30.000 Einweg-E-Zigaretten, die in Hamburg eingezogen wurden, werden nicht einfach eingelagert. Der Prozess sieht folgendermaßen aus:

  • Erfassung als Beweismaterial

  • Analyse und Prüfung auf Inhaltsstoffe

  • Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren

  • Nach Abschluss: Vernichtung der Produkte

Einige Händler, bei denen die Vapes beschlagnahmt wurden, müssen mit hohen Geldstrafen oder im Wiederholungsfall mit dem Verlust der Gewerbeerlaubnis rechnen.


6. Kritik & Debatte

Die Debatte um Einweg-E-Zigaretten ist kontrovers:

Gesundheitsverbände fordern:

  • Ein komplettes Verbot von Einweg-Vapes wegen Umweltbelastung, Jugendgefährdung und fehlender Langzeitstudien.

  • Mehr Aufklärung an Schulen und über Social Media.

  • Bessere Kontrollen und empfindlichere Strafen für Verstöße.

Die Gegenposition:

  • Einige argumentieren, E-Zigaretten könnten als Raucherentwöhnungshilfe für Erwachsene dienen.

  • Ein Verbot könnte den Markt noch weiter in die Illegalität treiben.

  • Statt Verbot: Regulierung und Altersverifikation verbessern.


7. Umweltaspekt: Ein weiteres Problem

Einweg-Vapes sind nicht nur ein Gesundheits-, sondern auch ein Umweltproblem:

  • Sie enthalten Lithium-Batterien, Kunststoffgehäuse und chemische Rückstände.

  • Meist werden sie nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern landen im Hausmüll oder auf der Straße.

  • Umweltverbände fordern deshalb ein Verkaufsverbot oder Pfandsystem, um die Flut von Wegwerfprodukten einzudämmen.


8. Was bedeutet das für Hamburg – und für Deutschland?

Die Zahl von 30.000 sichergestellten Einweg-E-Zigaretten in Hamburg steht sinnbildlich für ein viel größeres Problem:

  • Ein rasanter Anstieg von nicht zugelassenen, illegalen Produkten

  • Eine enorme Popularität unter jugendlichen Konsumenten

  • Eine unzureichende gesetzliche Durchsetzung bisheriger Regelungen

Hamburg hat keine 30.000 Vapes verkauft – aber es hat sie beschlagnahmt. Und das ist vielleicht sogar noch aussagekräftiger: Es zeigt, dass die Behörden beginnen, dem Problem systematisch entgegenzutreten.

Ob dies reicht, wird sich zeigen. Klar ist jedoch: Einweg-E-Zigaretten stehen in Deutschland – und besonders in urbanen Zentren wie Hamburg – zunehmend unter Druck.

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Die Verwendung von Vapes ist für Minderjährige verboten und die Verwendung von Vapes wird für Nichtraucher nicht empfohlen.